Immobilienbewertung

Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntniss einen Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilie) zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.

* Wertermittlung zum Zweck des Verkaufs
* Wertermittlung in der Zwangsversteigerung
* Wertermittlung zum Zweck der Beleihung
* Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung
o IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
* Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung
o Einheitswert-Feststellung (§§ 19 ff BewG)
o Grundbesitzwert-Feststellung (§§ 138 ff BewG)
* Wertermittlung zum Zweck der Bestimmung des Versicherungswertes

Die Grundstücksbewertung wird in der Regel durch hierzu qualifizierte Sachverständige für Grundstücksbewertung durchgeführt. Diese Sachverständigen haben in der Regel eine wissenschaftliche Universitäts- oder Fachhochschulausbildung in Architektur, Bauingenieurwesen, Vermessungsingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre, Bauökonomie, Immobilienökonomie, Raumplanung oder Geographie und eine mehrjährige Berufserfahrung beziehungsweise Weiterqualifizierung auf dem Gebiet der Grundstücksbewertung.
Nach § 193 BauGB erstattet auch ein Gutachterausschuss Verkehrswertgutachten.
Ziel in der Grundstücksbewertung ist die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) im Sinne des § 194 BauGB. Hierzu werden verschiedene anerkannte Wertermittlungsverfahren verwendet.