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Die Schwerpunkte der WEG Verwaltung
liegen bei:
* dem Verwalten vom Gemeinschaftseigentum
* den Wohngeldabrechnungen
* den Heizkostenabrechnungen
* der WEG - Buchhaltung
* den Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
* der Führung aller Konten für die Verwaltung
* der Betreuung und Vergabe von Reparaturleistungen, Sanierungs- und
Renovierungsarbeiten und Handwerksarbeiten
* den Belegprüfungen und Eigentümerversammlungen
Die Rechte und Pflichten des Verwalter für
Wohnungseigentümergemeinschaften richten sich nach dem Gesetz
über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht /
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und nach dem Verwaltervertrag.
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